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# Was ist
Cybergrooming?

Kurz & knapp

  • Beim Cybergrooming suchen Menschen gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Sie wollen sie zu sexuellen Handlungen bringen.
  • Dabei bauen sie zunächst Vertrauen auf, drängen dann aber, überreden, machen falsche Versprechungen oder drohen.
  • Cybergrooming ist gegenüber Kindern unter 14 Jahren verboten.

Was Cybergrooming bedeutet

Beim nehmen Menschen in Chats oder sozialen Netzwerken gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen. Die Täter und Täterinnen geben sich meist als ungefähr Gleichaltrige aus. Oder sie tun so, als seien sie verständnisvolle Erwachsene. Sie wollen das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen gewinnen. Groomende sind dabei meist Erwachsene, können aber auch sein. Die Mehrzahl der Groomenden ist männlich.

Das Wort wird vom englischen Verb „to groom“ abgeleitet. Es bedeutet „sich zurechtmachen“ oder „vorbereiten“.

Manchen geht es zum Beispiel darum, sexualisierte Gespräche mit Kindern und Jugendlichen zu führen. Andere möchten Nacktaufnahmen oder Fotos von leichtbekleideten Kindern und Jugendlichen zugesendet bekommen, erstellen und verbreiten. Ziel von Groomenden kann es auch sein, die Chatpartnerin oder den Chatpartner zu sexuellen Handlungen an sich selbst in einem Videocall zu bewegen. Oder sie wollen ein Offline-Treffen vorbereiten, um die Person sexuell zu missbrauchen.

Wie Cybergrooming abläuft

Die Vorbereitungen der groomenden Person sind vielfältig: Sie schickt Chatnachrichten mit Fragen, baut Vertrauen auf mit Geschenken und Komplimenten, schreibt anzügliche Kommentare, drängt, überredet, macht falsche Versprechungen, weckt Neugierde, täuscht und droht. Häufig verschicken Groomende selbst Bilder oder Kommentare mit sexualisierten Inhalten.

Cybergrooming ist strafbar

In Deutschland gilt Cybergrooming gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs. Es ist nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB) verboten. Das gilt auch, wenn die groomende Person nur annimmt, dass die andere Person unter 14 Jahre alt ist. Denn auch der Versuch ist strafbar. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren ist Grooming nicht immer strafbar. Strafbar kann sich aber der Täter oder die Täterin machen, wenn er oder sie nicht nur mit der jugendlichen Person chattet, sondern sie konkret zu sexuellen Handlungen auffordert.