Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zum Hauptinhalt springen

Das Beratungsgespräch

KURZ & KNAPP

  • Im Beratungsgespräch mit der Ärztin oder dem Arzt kannst du über deine Sorgen sprechen und alle Fragen stellen, die du hast. Natürlich auch über die Untersuchung!
  • In der Praxis kannst du dich ausführlich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Verhütung informieren. Auch Sexualberatungsstellen und Frauengesundheitszentren bieten diese Beratung an.
  • Die Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen also ohne deine Zustimmung nicht mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten über dich oder deine Anliegen sprechen.

ICH HAB' DA MAL 'NE FRAGE…

Du hast sicher viele Fragen und bist dir manchmal unsicher. Das ist völlig normal, wenn man erwachsen wird. Das weiß auch die Frauenärztin oder der Frauenarzt. Deswegen trau' dich und stelle beim Besuch ruhig alle Fragen, die dich beschäftigen.

Die Frauenärztin oder der Frauenarzt sollte sich Zeit  für ein Gespräch mit dir nehmen. Sie oder er sollte dich fragen, warum du da bist. Im Gespräch kannst du all deine Fragen stellen. Wenn du Angst vor der Untersuchung hast, solltest du das ruhig ansprechen.

Die Ärztin oder der Arzt wird dir Fragen stellen, auf die du dich vorbereiten kannst:

  • Ist die erste Menstruation (Monatsblutung) schon eingetreten? Wenn ja:
    • Wie regelmäßig ist sie?
    • Wie lange dauert sie?
    • Wie stark ist sie?
    • Wann war die letzte Menstruation?
  • Liegen ernste Erkrankungen oder aktuelle gesundheitliche Probleme vor, auch in der Familie?
  • Welche Kinderkrankheiten hattest du?
  • Welche Impfungen wurden vorgenommen?
  • Rauchst du? Wenn ja, wie viel?
  • Hast du Beschwerden oder Probleme?
  • Benutzt du schon Verhütungsmittel? Wenn ja, welche?

DIE VERHÜTUNGSBERATUNG

Bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt kannst du dich auch ausführlich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Verhütung informieren. In Kombination von Gespräch und Untersuchung kannst du so die optimale und für dich und deine Partnerschaft passende Verhütung herausfinden.

Da es bei Verhütungsmitteln zu Nebenwirkungen kommen kann, wird dir dies von der Ärztin oder vom Arzt genau erklärt.

Ab dem 14. Lebensjahr darfst du dir auch ohne das Einverständnis deiner Eltern Verhütungsmittel verschreiben lassen. Meist ist diese Geheimhaltung allerdings gar nicht nötig. Die meisten Eltern sind erleichtert, wenn sie mitbekommen, dass sich ihr Kind verantwortungsbewusst um Verhütung bemüht.

Auch Sexualberatungsstellen und Frauengesundheitszentren können dich fachkundig und ausführlich beraten.

GIBT DIE ÄRZTIN ODER DER ARZT DEN ELTERN AUSKUNFT?

Es gibt nichts, was du die Ärztin oder den Arzt nicht fragen kannst. Sie unterliegen der Schweigepflicht, das heißt, sie dürfen auch gegenüber deinen Eltern keine Auskunft geben, wenn du das nicht willst.

Wenn du unter 14 Jahren alt bist, müssen die Eltern informiert und einbezogen werden, wenn es zum Beispiel um die Verschreibung der Pille geht.

Ab 14 Jahren darfst du mit anderen Jugendlichen Sex haben. Du darfst über deine Sexualität und auch über die Verhütung selbst entscheiden. Deine Eltern müssen nicht zustimmen. Bist du mit deinen Eltern in einem guten Austausch, werden sie dich beraten und in deiner Entscheidung sicher unterstützen.