Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zum Hauptinhalt springen

Geschlechter

Mathilda, 13 Jahre

Mein Bruder hat mir erzählt, dass bei unseren Nachbarn ein Baby geboren ist, bei dem man noch nicht weiß, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist. Geht das?

Ja, das ist möglich. Bei manchen Neugeborenen sind die körperlichen Geschlechtsmerkmale weder eindeutig weiblich oder eindeutig männlich. Das heißt auch zwischengeschlechtlich oder Intergeschlechtlich oder einfach inter*. Zwischengeschlechtlichkeit kann bei der Geburt oder erst später sichtbar werden. Ab 2013 konnte in der Geburtsurkunde das Feld zur Geschlechtsangabe unausgefüllt bleiben. Seit 2018 gibt es die Möglichkeit, divers einzutragen. 

Bis 2021 wurden die viele zwischengeschlechtlichen Babys direkt nach der Geburt an den Genitalien operiert, damit sie klar als Mädchen oder Junge eingeordnet werden konnten.

Seit 2021 gibt es ein Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Das Gesetz verbietet Operationen und Behandlungen an Intergeschlechtlich geborenen Kindern, wenn diese nur bewirken sollen, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das weibliche oder männliche Geschlecht anzugleichen. Eingriffe dürfen nur mit Einwilligung des intergeschlechtlichen Menschen erfolgen oder müssen gerichtlich genehmigt werden.