# INTERGESCHLECHTLICHE
MENSCHEN

KURZ & KNAPP
- Wenn die körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig weiblich oder männlich sind, ist ein Mensch intergeschlechtlich.
- Meistens wird das direkt bei der Geburt festgestellt.
- Eltern müssen sich nicht mehr direkt entscheiden, ob sie „Mädchen" oder „Junge" in die Geburtsurkunde eintragen lassen.

NICHT EINDEUTIG WEIBLICH ODER MÄNNLICH
Es gibt Menschen, bei denen die körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können. Zu den Geschlechtsmerkmalen zählen die Geschlechtsorgane, die Hormonzusammensetzung und der Chromosomensatz. Diese Menschen werden Intergeschlechtlich genannt (manchmal auch zwischengeschlechtlich, intersexuell oder einfach nur inter*). Manche intergeschlechtlichen Menschen bezeichnen und fühlen sich als Frau, manche als Mann. Und manche empfinden sich als beides oder stehen zwischen den Geschlechtern.
KINDER KÖNNEN SPÄTER SELBST ENTSCHEIDEN
Meist wird bereits bei der Geburt durch Ärztinnen und Ärzte festgestellt, dass die Genitalien nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Manche Menschen erfahren jedoch erst im Laufe ihres Lebens, dass sie Intergeschlechtlich sind. Seit November 2013 müssen sich Eltern bei der Geburt eines Kindes mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen nicht mehr entscheiden, ob sie "Mädchen" oder "Junge" in der Geburtsurkunde eintragen lassen. Sie können das Feld einfach leer lassen. Das wurde durch eine Reform des Personenstandsgesetzes möglich. So können die Kinder später selbst entscheiden, ob und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.
KINDER KÖNNEN SPÄTER SELBST ENTSCHEIDEN
Oft wird bereits bei der Geburt durch Ärztinnen und Ärzte festgestellt, dass die Genitalien nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Manche Menschen erfahren jedoch erst im Laufe ihres Lebens, dass sie Intergeschlechtlich sind. Seit 2013 müssen sich Eltern bei der Geburt eines Kindes mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen nicht mehr entscheiden, ob sie „Mädchen“ oder „Junge“ in der Geburtsurkunde eintragen. Sie können das Feld einfach leer lassen. So können die Kinder später selbst entscheiden, ob und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.
Bevor es diese Gesetzesreform gab, wurden die meisten intergeschlechtlichen Personen direkt nach der Geburt an den Geschlechtsorganen operiert, damit sie klar als Mädchen oder Junge eingeordnet werden konnten. Davon raten inzwischen viele Expertinnen und Experten ab, weil solche Operationen nicht rückgängig gemacht werden können. Auch kann eine solche Operation im Kleinkindalter als traumatisierend erlebt werden und weitreichende Folgen haben wie beispielsweise lebenslange Medikation oder Unsicherheit über die eigene Identität.