Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Zum Hauptinhalt springen

# INTERGESCHLECHTLICHE
MENSCHEN

KURZ & KNAPP

  • Wenn die körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig weiblich oder männlich sind, ist ein Mensch intergeschlechtlich.
  • Meistens wird das direkt bei der Geburt festgestellt.
  • Eltern müssen sich nicht mehr direkt entscheiden, ob sie „Mädchen" oder „Junge" in die Geburtsurkunde eintragen lassen.

NICHT EINDEUTIG WEIBLICH ODER MÄNNLICH

Es gibt Menschen, bei denen die körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich eingeordnet werden können. Zu den Geschlechtsmerkmalen zählen die Geschlechtsorgane, die Hormonzusammensetzung und der Chromosomensatz. Diese Menschen werden Intergeschlechtlich genannt (manchmal auch zwischengeschlechtlich, intersexuell oder einfach nur inter*). Manche intergeschlechtlichen Menschen bezeichnen und fühlen sich als Frau, manche als Mann. Und manche empfinden sich als beides oder stehen zwischen den Geschlechtern.

KINDER KÖNNEN SPÄTER SELBST ENTSCHEIDEN

Meist wird bereits bei der Geburt durch Ärztinnen und Ärzte festgestellt, dass die Genitalien nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Manche Menschen erfahren jedoch erst im Laufe ihres Lebens, dass sie Intergeschlechtlich sind. Seit November 2013 müssen sich Eltern bei der Geburt eines Kindes mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen nicht mehr entscheiden, ob sie "Mädchen" oder "Junge" in der Geburtsurkunde eintragen lassen. Sie können das Feld einfach leer lassen. Das wurde durch eine Reform des Personenstandsgesetzes möglich. So können die Kinder später selbst entscheiden, ob und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.

KINDER KÖNNEN SPÄTER SELBST ENTSCHEIDEN

Oft wird bereits bei der Geburt durch Ärztinnen und Ärzte festgestellt, dass die Genitalien nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. Manche Menschen erfahren jedoch erst im Laufe ihres Lebens, dass sie Intergeschlechtlich sind. Seit 2013 müssen sich Eltern bei der Geburt eines Kindes mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen nicht mehr entscheiden, ob sie „Mädchen“ oder „Junge“ in der Geburtsurkunde eintragen. Sie können das Feld einfach leer lassen. So können die Kinder später selbst entscheiden, ob und welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.

Bevor es diese Gesetzesreform gab, wurden die meisten intergeschlechtlichen Personen direkt nach der Geburt an den Geschlechtsorganen operiert, damit sie klar als Mädchen oder Junge eingeordnet werden konnten. Davon raten inzwischen viele Expertinnen und Experten ab, weil solche Operationen nicht rückgängig gemacht werden können. Auch kann eine solche Operation im Kleinkindalter als traumatisierend erlebt werden und weitreichende Folgen haben wie beispielsweise lebenslange Medikation oder Unsicherheit über die eigene Identität.